Viele Deutsche, die Mallorca im Urlaub kennengelernt haben, entschließen sich für ein Leben als ständiger Resident. Es gibt aber auch viele Fälle von Touristen, die sich auf der sonnigen Mittelmeerinsel einen Zweitwohnsitz schaffen oder dauerhaft ein Ferienhaus beziehungsweise eine Finca mieten. Deshalb gibt es eine große Auswahl an Immobilien unterschiedlicher Preisklassen. Ob ein Apartment in der Stadt, ein Haus in einem Ferienort an der Küste oder eine Finca auf dem Land – von kostengünstigen bis zu luxuriösen und exklusiven Immobilien ist alles dabei. Um mit Formalitäten, Kaufverträgen und steuerrechtlichen Anforderungen keine böse Überraschung zu erleben, ist es ratsam, einen erfahrenen Immobilienmakler zu engagieren. Es gibt einige professionelle, seriöse, deutschsprachige Immobilienmakler, wie Engel & Völkers, Poll Real Estate Agency Mallorca oder Rent a Home & Buy a Home Mallorca, die sich auf der Insel hervorragend auskennen und die Vor- und Nachteile jeder Region kennen. Das ist nur eine kleine Auswahl, denn es gibt noch einige weitere Immobilienmakler, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, aber mit einem Büro nach Mallorca expandiert sind.
Was muss man beim Immobilienkauf auf Mallorca beachten?
Wer in eine Immobilie auf Mallorca investiert, sollte sich auf jeden Fall die Unterstützung von Profis holen, die sich mit den örtlichen Gepflogenheiten auskennen. Es lohnt sich, einen Rechtsanwalt zu den Abläufen hinzu zu ziehen, denn vor allem bei größeren Investitionen sollte eine rechtskundige Person die Unterlagen prüfen. Außerdem haftet ein Anwalt für Beratungsfehler. Für den Erwerb einer Immobilie ist es notwendig, ein Bankkonto auf Mallorca zu eröffnen, denn die Zahlungen werden mittels Bankscheck beim Notar abgewickelt. Auch für die anschließende Begleichung der Betriebskosten und Versicherungen ist ein spanisches Bankkonto erforderlich. Rechtzeitig muss bei einem spanischen Konsulat in Deutschland oder einem deutschen Ausländeramt auf Mallorca die Steuernummer für Ausländer namens N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero) beantragt werden. Ohne diese Steuernummer ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf Mallorca nicht möglich. Wer sich nachweislich mehr als 183 Tage im Jahr in seiner Immobilie aufhält, wird schließlich zum Residencia. Das bedeutet auch eine unbeschränkte Steuerpflicht, was die Veranlagung aller weltweiten Vermögenswerte in Spanien zur Folge hat.